Vertrags- und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

Erste-Hilfe-Einecke · Lars Einecke
Stand 16. Oktober 2026

AGB mit Anlagen als PDF herunterladen

Anbieter, Vertrag und Zahlung

1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist: Lars Einecke · Erste-Hilfe-Einecke Oberdorf 125 06493 Harzgerode OT Dankerode Telefon: 01520 8928557 E-Mail: info@erste-hilfe-einecke.de Website: https://www.erste-hilfe-einecke.de/ Diese Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für vereinbarte Erste-Hilfe-Schulungen, FreshUp-Kurse und individuelle Notfalltrainings mit Unternehmen und Privatkunden. Auftraggeber ist die Person oder Organisation, die den Vertrag schließt; Teilnehmende können davon abweichende Personen sein. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2 Anfrage und Vertragsschluss

Die Darstellung der Schulungen auf der Website und eine bloße Kontaktaufnahme sind unverbindlich. Inhalt, Termin, Ort, Teilnehmerzahl und Preis beziehungsweise Berechnungsgrundlage werden vor der Buchung abgestimmt. Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch Bestätigung einer verbindlichen Buchungsanfrage durch den Anbieter zustande. Diese Bedingungen und die einschlägigen Anlagen werden vor der verbindlichen Vertragserklärung zugänglich gemacht und ihre Geltung vereinbart. Absprachen werden zur Dokumentation per E-Mail festgehalten. Individuelle Vereinbarungen, auch mündliche, haben Vorrang.

3 Leistungsumfang und Preise

Maßgeblich sind das jeweilige Angebot und die getroffenen Vereinbarungen. Für DGUV-Lehrgänge gelten zusätzlich die einschlägigen Ausbildungs- und Durchführungsanforderungen. FreshUp-Kurse und individuelle Notfalltrainings werden nach Zielgruppe, fachlichem Anspruch, Teilnehmerzahl, Dauer und Vorbereitungsaufwand individuell kalkuliert. Das Angebot bezeichnet die vereinbarte Vergütung, etwa ein Gesamthonorar oder einen Preis je Person mit einer ausdrücklich vereinbarten Mindestabrechnungszahl. Ein vereinbartes Gesamthonorar reduziert sich nicht allein dadurch, dass weniger Personen erscheinen. Änderungen von Umfang, Gruppengröße oder Preis bedürfen einer Vereinbarung. FreshUp-Kurse ersetzen keine vorgeschriebene DGUV-Aus- oder Fortbildung, sofern nicht ausdrücklich ein entsprechender Lehrgang vereinbart wurde.

4 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Barzahlung vor Ort ist ebenfalls möglich. Der Zahlungseingang wird auf der Rechnung bestätigt oder durch eine Quittung belegt. Für die Leistungen des Anbieters wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

Abrechnung mit Unfallversicherungsträgern

5 Abrechnung mit Unfallversicherungsträgern

Bei Kursen mit geplanter Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen (BG-/UK-Kurse) wird im Angebot der Teilnehmerpreis ausdrücklich in Euro vereinbart. Als Grundlage dient die von der DGUV für den vorgesehenen Kurstermin veröffentlichte Pauschgebühr. Eine spätere Gebührenänderung verändert einen bereits vereinbarten Preis nicht automatisch. Der Auftraggeber stellt erforderliche Unterlagen, Genehmigungen und Kostenübernahmeerklärungen spätestens zu Kursbeginn bereit. Tatsächlich anwesende, abrechenbare Personen werden mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet. Lehnt dieser die Kostenübernahme ganz oder teilweise aus Gründen ab, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, schuldet der Auftraggeber den entsprechenden Anteil des im Angebot vereinbarten Teilnehmerpreises. Dies gilt auch bei fehlenden oder nicht rechtzeitig vorgelegten Unterlagen. Fehler des Anbieters begründen keine Ersatzzahlungspflicht. Beschäftigte werden durch die Teilnahme allein nicht persönlich zahlungspflichtig. Fehlende Personen und nicht durchgeführte Lehrgänge werden nicht als erbrachte Leistung gegenüber BG/UK abgerechnet. Spätere UV-Zahlungen für denselben Leistungsanteil werden angerechnet; Überzahlungen werden unverzüglich erstattet. Zulässige zusätzliche Leistungen und tatsächliche Mehrkosten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung nach den veröffentlichten DGUV-Regelungen. Für bereits erstattete Leistungen des Standardlehrgangs werden keine weiteren Gebühren erhoben.

Vereinbarte Berechnungsgrenze bei BG-/UK-Gruppenkursen

Für die Regelung kurzfristiger Ausfälle angemeldeter Personen wird bei einer mit mindestens zehn Personen gebuchten Gruppe eine Berechnungsgrenze von zehn anwesenden Personen vereinbart. Der Kurswert für die Absage des gesamten Kurses beziehungsweise einen Ausfall vor Ort beträgt zehnmal den im Angebot vereinbarten Teilnehmerpreis. Teilnehmerpreis, Berechnungsgrenze und Kurswert werden vor der Buchung im Angebot beziffert. Die Zahl zehn wird damit vertraglich als Berechnungsgrundlage festgelegt; sie begründet keine ausnahmslose gesetzliche Durchführungsschwelle. Eine von Anfang an kleinere Gruppe fällt nicht unter die Regelung zu ausgefallenen angemeldeten Plätzen. Ihre Durchführung und etwaige tatsächliche Mehrkosten werden nach den veröffentlichten DGUV-Regelungen gesondert vereinbart.

Stornierung und Nichtteilnahme

6 Absage eines vollständig gebuchten Gruppenkurses

Der Auftraggeber kann einen vollständig gebuchten Gruppenkurs in Textform stornieren, zum Beispiel per E-Mail an die in Ziffer 1 genannte Adresse. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung. Die Frist wird in Kalendertagen berechnet; der Kurstag wird nicht mitgezählt. Für einzelne Plätze gelten die gesonderten Bestimmungen.

Kostenfreie Stornierung und kurzfristige Absage

Geht die Stornierung mehr als zehn Kalendertage vor Kursbeginn zu, ist sie kostenfrei. Bei Zugang innerhalb von zehn Kalendertagen vor Kursbeginn wird keine feste Prozentpauschale berechnet. Stattdessen schuldet der Auftraggeber bei Ausübung dieses vertraglichen Stornierungsrechts eine Entschädigung für den konkret entstandenen Ausfall nach den folgenden Berechnungsregeln.

Berechnungsgrundlage und Begrenzung

Ausgangswert ist bei individuell kalkulierten Gruppenkursen die vereinbarte Gesamtvergütung, bei BG-/UK-Gruppenkursen der Kurswert für zehn Personen nach Ziffer 5. Davon werden tatsächlich ersparte Aufwendungen sowie anzurechnender anderweitiger Erwerb abgezogen. Berücksichtigt wird auch Erwerb, dessen Erzielung der Anbieter böswillig unterlässt. Der Anbieter legt den konkret entstandenen Ausfall und die Abzüge nachvollziehbar dar. Die Entschädigung übersteigt weder diesen Ausfall noch den vereinbarten Ausgangswert. Bereits erbrachte Vorbereitung, angefallene Fahrt und fortbestehende Kosten werden nicht allein wegen der Stornierung als erspart behandelt. Dieselben Kosten werden nicht zusätzlich zum Ausgangswert aufgeschlagen. Der Auftraggeber kann darlegen, dass kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist; die Entschädigung entfällt oder wird entsprechend vermindert. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei wirksamem gesetzlichem Widerruf werden keine Stornokosten berechnet.

Vollständiger Nichtantritt

Wird der gebuchte Gruppenkurs ohne vorherige Absage insgesamt nicht in Anspruch genommen, richten sich Vergütungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei leistungsbereitem und leistungsfähigem Anbieter kann insbesondere ein Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs nach § 615 BGB bestehen. Es gelten die vereinbarte Berechnungsgrundlage und die gesetzlich erforderlichen Abzüge. Eine Doppelberechnung desselben Ausfalls nach Ziffer 8 ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Einzelplätze und Ersatzpersonen

Bei BG-/UK-Gruppenkursen bleiben einzelne Ausfälle ohne Ausfallentschädigung, solange mindestens zehn Personen tatsächlich teilnehmen. Die Zahlung für anwesende Personen bei fehlender UV-Erstattung nach Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt. Findet der Kurs mit weniger als zehn Personen statt, können nur ausgefallene angemeldete Plätze bis zur Grenze von zehn berücksichtigt werden. Die Differenz zwischen zehn und der Zahl der Anwesenden wird mit dem vereinbarten Teilnehmerpreis multipliziert. Davon werden ersparte Aufwendungen und schadensmindernder anderweitiger Erwerb abgezogen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Ausfallentschädigung entfällt oder vermindert sich entsprechend. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Tatsächlich teilnehmende Personen werden nicht zusätzlich als ausgefallene Plätze berechnet. Voraussetzung ist eine nach den DGUV-Vorgaben zulässige und tatsächlich durchgeführte Schulung. Eine Differenzzahlung ersetzt keine Durchführungsanforderung. Für einen insgesamt ausgefallenen Kurs gilt ausschließlich die einschlägige Regelung zum Gesamtausfall; die Differenz für einzelne Plätze wird nicht zusätzlich berechnet. Geeignete Ersatzpersonen können nach vorheriger Mitteilung teilnehmen, sofern Kurs- und Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ersatzpersonen werden bei der Anwesenheitszahl berücksichtigt. Für individuelle Trainings gilt die vereinbarte Vergütung nach Ziffer 3. Bei gesondert gebuchten Einzelplätzen gelten die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen; diese Gruppenregel begründet keine zusätzliche pauschale Einzelplatz-Stornogebühr.

Kursorganisation und Ausfall

7 Räume und Teilnehmerzahl

Bei Inhouse-Schulungen stellt der Auftraggeber die vereinbarten geeigneten Räume rechtzeitig und für die erforderliche Unterrichts- und Vorbereitungszeit bereit. Anlage 2 wird mit dem Angebot als Bestandteil der Raumvereinbarung übermittelt; konkrete zusätzliche Anforderungen werden im Angebot genannt. Für DGUV-Lehrgänge sind die einschlägigen Anforderungen des DGUV Grundsatzes 304-001 und der geltenden Regelungen der DGUV und der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) einzuhalten. Angaben zur Größe, Ausstattung und Nutzbarkeit müssen richtig und vollständig sein; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter prüft die Eignung vor der Durchführung. Seine Prüfungs- und Sicherheitsverantwortung bleibt bestehen. Teilnehmerzahlen und etwaige für die Durchführung erforderliche Mindestzahlen werden kursbezogen vereinbart. Bei BG-/UK-Gruppenkursen gilt daneben die vertragliche Berechnungsgrenze von zehn Personen nach Ziffer 5. Diese Berechnungsgrenze berechtigt nicht automatisch zur Absage eines zulässig und sinnvoll durchführbaren Kurses. Bei individuellen Trainings werden Gruppengröße und Vergütung im Angebot abgestimmt.

8 Vom Auftraggeber verursachter Ausfall vor Ort

Sind vereinbarte Räume ungeeignet oder fehlt eine ausdrücklich vereinbarte, für die Durchführung erforderliche Teilnehmerzahl, wird zunächst eine zumutbare Abhilfe geprüft, etwa ein rechtzeitig verfügbarer Ersatzraum oder eine regelkonforme Anpassung. Unterrichts-, Sicherheits- und Qualifikationsanforderungen dürfen dabei nicht unterschritten werden. Ist keine zulässige Durchführung möglich, kann der Anbieter sie verweigern. Die bloße Unterschreitung von zehn Personen ist für sich allein kein zwingender Absagegrund. Grund, Verantwortungsbereich und Abhilfemöglichkeiten werden dokumentiert. Befindet sich der Auftraggeber mit der Annahme der geschuldeten Leistung in Verzug und ist der Anbieter leistungsbereit und leistungsfähig, bleibt der Vergütungsanspruch nach § 615 BGB unter dessen Voraussetzungen bestehen; ein Verschulden des Auftraggebers ist dafür nicht erforderlich. Abzuziehen sind ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb und Erwerb, den der Anbieter böswillig zu erzielen unterlässt. Berechnungsgrundlage ist die im Angebot vereinbarte Vergütung; bei BG-/UK-Gruppenkursen der Kurswert für zehn Personen nach Ziffer 5. Davon getrennt richten sich Schadensersatzansprüche wegen einer vom Auftraggeber zu vertretenden Pflichtverletzung nach den gesetzlichen Vorschriften. Keine Regelung begründet einen Anspruch bei einem vom Anbieter zu vertretenden Ausfall. Derselbe Ausfall wird nicht doppelt berechnet; eine bereits berechnete Ausfallentschädigung oder Vergütung wird auf überschneidende Ansprüche angerechnet.

9 Absage durch den Anbieter

Bei Erkrankung der Lehrkraft oder anderen wichtigen Gründen, die eine Durchführung verhindern, informiert der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich. Soweit zumutbar, kann eine gleichwertig qualifizierte Ersatzlehrkraft eingesetzt werden, wenn der Einsatz einer bestimmten Person nicht ausdrücklich Vertragsinhalt ist. Inhalt, Umfang und Qualitätsanforderungen bleiben gewahrt. Ein anderer Termin wird nur im Einvernehmen vereinbart. Erfolgt keine Durchführung und wird kein Ersatztermin vereinbart, werden bereits gezahlte Entgelte für den ausgefallenen Kurs unverzüglich erstattet. Dem Auftraggeber wird hierfür keine Storno- oder Ausfallgebühr berechnet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Für Hindernisse aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers gilt Ziffer 8.

Teilnahme und weitere Bedingungen

10 Teilnahme und Bescheinigungen

Die Teilnehmenden erscheinen pünktlich und nehmen an den erforderlichen Unterrichtsteilen und praktischen Übungen teil. Eine Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die für den jeweiligen Kurs geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Fehlzeiten oder eine unvollständige Teilnahme können die Ausstellung ausschließen. Einschränkungen, die die Teilnahme an Übungen betreffen, können vorab vertraulich mit dem Anbieter besprochen werden. Bescheinigungen werden nicht allein wegen fehlender BG-Abrechnungsunterlagen zurückgehalten, wenn die fachlichen Ausstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.

11 Sicherheit und Verhalten

Die Anweisungen der Lehrkraft zur sicheren Durchführung praktischer Übungen sind zu beachten. Wer andere gefährdet oder den Kurs erheblich stört, kann nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei einer akuten Gefährdung kann der Ausschluss sofort erfolgen. Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleiben die Haftung wegen arglistiger Täuschung, aus ausdrücklich übernommenen Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Schulung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die fachgerechte Durchführung des vereinbarten Unterrichts. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Soweit diese Begrenzungen wirksam sind, gelten sie auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzlich zwingende Rechte von Teilnehmenden oder Dritten werden nicht beschränkt.

13 Lehrmaterialien und Aufnahmen

Ausgehändigte Lehrmaterialien dürfen für den eigenen Lerngebrauch verwendet werden. Weitergehende Nutzungen richten sich nach den jeweiligen Nutzungsrechten und den gesetzlichen Vorschriften. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen während der Schulung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters und der betroffenen Personen. Eine Einwilligung in Werbeaufnahmen ist keine Voraussetzung für die Kursteilnahme und wird gegebenenfalls gesondert eingeholt.

14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im erforderlichen Umfang für Anfragen, Vertragsdurchführung, Lehrgangsdokumentation, Bescheinigungen und Abrechnung verarbeitet. Erforderliche Daten können insbesondere an den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt werden. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Aufbewahrung und Betroffenenrechten ergeben sich aus den jeweils bereitgestellten Datenschutzinformationen.

15 Verbraucherrechte und Schlussbestimmungen

Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Die Belehrung und das Musterformular stehen in Anlage 1. Soll eine entgeltliche Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden das ausdrückliche Verlangen beziehungsweise die Zustimmung und die Kenntnisbestätigung zum Erlöschen des Widerrufsrechts gesondert eingeholt. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt diese Erklärungen nicht. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei Unwirksamkeit oder fehlender Einbeziehung einzelner Bestimmungen gelten die Rechtsfolgen des § 306 BGB; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage 1 Widerruf für Verbraucher

Anwendungsbereich

Diese Belehrung betrifft Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Sie begründet kein zusätzliches Widerrufsrecht für Unternehmen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Lars Einecke · Erste-Hilfe-Einecke Oberdorf 125 06493 Harzgerode OT Dankerode Telefon: 01520 8928557 E-Mail: info@erste-hilfe-einecke.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und Sie Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss Ihre Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa Papier oder E-Mail, übermittelt werden. Der Beginn der Schulung allein lässt das Widerrufsrecht nicht erlöschen.

Anlage 1 Formulare

Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden. An: Lars Einecke · Erste-Hilfe-Einecke Oberdorf 125 06493 Harzgerode OT Dankerode E-Mail: info@erste-hilfe-einecke.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________________________________________________________ Vertrag abgeschlossen am: ______________________________________ Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________ ____________________________________________________________ Datum: ______________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________________________________________________

Gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Kursbeginn

Nur ausfüllen, wenn Sie als Verbraucher wünschen, dass der gebuchte Kurs innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt. Diese Erklärung ist kein Teil der allgemeinen Zustimmung zu den AGB. Eine Ablehnung führt nicht zum Verlust Ihres Widerrufsrechts; der Kursbeginn innerhalb der Frist ist dann gesondert zu klären.

Kurs und Person

Kurs / Termin: __________________________________________________ Name: _________________________________________________________

Erklärung

[ ] Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass Erste-Hilfe-Einecke mit der vereinbarten Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. [ ] Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung durch Erste-Hilfe-Einecke erlischt. Datum / Unterschrift (bei Erklärung auf Papier): _______________________________________________________________ Die Erklärung kann auch gesondert per E-Mail abgegeben werden.

Anlage 2 Räume und Kursorganisation

DGUV Lehrgänge

Diese vereinbarten Anforderungen betreffen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nach DGUV-Vorgaben. Maßgeblich sind der DGUV Grundsatz 304-001, die einschlägigen Anforderungen und die für den konkreten Lehrgang vereinbarten Voraussetzungen. Für individuelle FreshUp-Kurse und Notfalltrainings werden geeignete Räume und Gruppengrößen passend zum Inhalt abgestimmt.

Raumgröße und Ausstattung

Für 20 Teilnehmende sind mindestens 50 m² verfügbare Grundfläche erforderlich. Bei kleineren Gruppen kann ein kleinerer geeigneter Raum verwendet werden: mindestens 2 m² je teilnehmender Person zuzüglich mindestens 10 m² für die Lehrkraft; 20 m² verfügbare Grundfläche dürfen nicht unterschritten werden. Der Raum muss hinsichtlich Form, Hygiene und Ausstattung geeignet sein und die einschlägigen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen. Erforderlich sind insbesondere ausreichende Beleuchtung, Belüftung, geeignete Temperatur, sichere Zugangs- und Fluchtwege sowie nutzbare sanitäre Einrichtungen. Für praktische Übungen muss ausreichend freie Fläche vorhanden sein; ein parallel genutzter Raum mit laufendem Betriebsablauf ist ungeeignet.

Teilnehmerzahlen

Nach DGUV Grundsatz 304-001 sollen in der Regel 10 bis 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf 20 nicht überschreiten. Bei einer geplanten Gruppe von 16 bis 20 Personen ist die erforderliche Unterstützung durch einen Ausbildungshelfer nach den geltenden Vorgaben einzuplanen. Die Abrechnungsregel für Zusatzvereinbarungen bei weniger als 12 Personen ist von den Durchführungsvorgaben zu unterscheiden. Eine Abweichung wird vorab mit dem Anbieter geprüft; es werden keine automatischen Zusatzkosten allein durch diese Anlage vereinbart.

Abstimmung vor dem Termin

Der Auftraggeber teilt vor der Buchung die Raumgröße, geplante Teilnehmerzahl und vorhandene Ausstattung mit. Die Eignung kann vorab anhand von Fotos oder einer Besichtigung geprüft werden. Zum vereinbarten Beginn muss der Raum vorbereitet und zugänglich sein. Relevante Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Erforderliche Abrechnungsunterlagen und Genehmigungen sind spätestens zu Kursbeginn bereitzuhalten.

Individuelle Trainings

Zielgruppe, Inhalte, Dauer, Gruppengröße, benötigte Ausstattung und Preis werden im Angebot festgehalten. Eine Mindestteilnehmerzahl wird nur vereinbart, wenn sie für das konkrete Training erforderlich ist. Ihre Unterschreitung führt nicht allein wegen einer geänderten wirtschaftlichen Kalkulation automatisch zum Kursabbruch.

Berechnungsgrenze und tatsächliche Gruppengröße

Für gebuchte BG-/UK-Gruppenkurse ist die vertragliche Berechnungsgrenze von zehn Personen nach Ziffer 5 von den Durchführungsanforderungen zu unterscheiden. Eine kleinere Gruppe wird vor der Durchführung auf ihre Zulässigkeit geprüft. Sicherheits-, Unterrichts- und Qualifikationsanforderungen bleiben verbindlich. Die Anrechnung fehlender Plätze führt nicht dazu, dass diese als tatsächlich teilnehmende Personen dokumentiert oder gegenüber BG/UK abgerechnet werden.